Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma RMC on site machining GmbH
Allgemein
Mit einer Beauftragung der Firma RMC on site machining GmbH (im Folgenden „RMC“), erkennt der Auftraggeber/ Kunde die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Beauftragung bedarf der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf weiteres.
Arbeitszeiten
Als Arbeitszeit gilt die Zeit ab Beginn der Arbeit vor Ort bis zum Verlassen des Arbeitsortes. Pausenzeiten werden abgezogen von der Arbeitszeit. Sollten unsere Mitarbeiter Anfahrtszeiten zur Arbeitsstelle haben, so werden diese Transportzeiten ebenfalls als Arbeitszeit berechnet (z.B. bei Unterbringung in einem Hotel in der Nähe des Arbeitsortes), siehe hierzu auch Punkt 5.2..
Eine normale Arbeitswoche beinhaltet 5 Werktage von Montag bis Freitag. Diese Tage beinhalten Normalstunden von 07:00 – 16:00 Uhr zum vereinbarten Stundensatz.
Zuschläge ergeben sich aus hiervon abweichenden Arbeitszeiten und werden prozentual auf den Stundensatz der Normalstunde berechnet.
Für alle weiteren Tage ergeben sich für die geleisteten Stunden die folgenden Zuschläge:
Samstag | 25 %
Sonntag | 50%
Feiertag | 100%
Arbeitszeiten zwischen 16:00 – 18:00 Uhr werden mit einem Überstunden-Zuschlag in Höhe von 25% berechnet. Nach 18:00 Uhr gilt ein Zuschlag von 50% als vereinbart.
Arbeitszeiten zwischen 20:00 – 06:00 Uhr gelten als Nachtschicht und werden mit einem Nachtzuschlag in Höhe von 50% berechnet, solange keine besonderen Vereinbarungen hierzu vor Projektstart getroffen wurden.
Tätigkeitsnachweise
Der Chef-Ingenieur oder ein anderer, autorisierter Mitarbeiter bzw. Repräsentant des Kunden, ist angehalten, den Verlauf der Arbeiten eng zu begleiten.
Tätigkeitsnachweise/ Stundenzettel zeigen die geleisteten Arbeitsstunden von RMC für den Auftrag/ das Projekt des Kunden auf. Die Tätigkeitsnachweise werden wöchentlich von unserem Vorarbeiter erstellt und dem Chef-Ingenieur oder einem anderen autorisierten Mitarbeiter bzw. Repräsentanten des Kunden zur Kontrolle und Unterschrift vorgelegt.
Bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Tätigkeitsnachweise ist RMC sofort schriftlich zu informieren. Dies kann durch den Mitarbeiter, Repräsentanten oder eine andere autorisierte Person des Kunden erfolgen.
Eine Rechnung auf Basis von Tätigkeitsnachweisen kann nicht zurückgewiesen werden, wenn etwaige Beanstandungen der Nachweise nicht vorab in unter Punkt 3.3 genannter Form erfolgten.
Wartezeit
Wartezeiten, die durch äußere Umstände entstehen, bzw. deren Umstände durch unsere Mitarbeiter nicht zu beeinflussen sind, werden als geleistete Arbeitsstunde abgerechnet.
Hierzu zählen insbesondere Wartezeiten, die durch die fehlende Möglichkeit zur Arbeit selbst oder reduzierte Arbeitszeiten entstehen. So auch, wenn der Arbeitsbereich noch nicht für unsere Mitarbeiter vorbereitet oder freigegeben wurde, sowie bei generellen Wartezeiten auf das Einlaufen eines Schiffes.
Die Abrechnung der Wartezeiten erfolgt von 08:00 – 18:00 Uhr zu den unter Punkt 2 genannten Konditionen.
Reisezeit | Reisekosten
Die Reisezeit unserer Mitarbeiter wird entsprechend der angefallenen Stunden berechnet, jedoch maximal bis zu 10 Stunden pro Kalendertag.
Im Falle einer Unterbringung im Hotel, fließt die Anreisezeit vom Hotel zum jeweiligen Arbeitsort in die Arbeitszeit unserer Mitarbeiter ein und wird somit als Arbeitszeit abgerechnet. Siehe hierzu auch Punkt 2.1..
Reisekosten und Transportkosten werden in ihrer Höhe mit einem Aufschlag von 10% weiterbelastet
Wir behalten uns das Recht vor, in der Klasse economy extra/plus zu fliegen. Auf Langstreckenflügen mit Flugdauern über 8 Stunden, buchen wir business class.
Unterbringung | Hotel | Auslagen
Geben wir ein Angebot aus, bei dem die Übernachtung von Seiten des Kunden organisiert wird, so gehen wir in unserem Angebot von einer Unterbringung mit angemessenem Standard und inklusive Verpflegung aus.
Alle anderen Kosten, die durch Hilfestellung und Service in Bezug auf die Unterbringung entstehen, werden in ihrer Höhe zzgl. 10% Aufschlag berechnet.
Konditionen bei Arbeiten an Bord eines Schiffes
Bei Unterbringung an Bord eines Schiffes gehen wir von einem angemessenen Standard mit entsprechender Möglichkeit der Durchlüftung, Air-Conditioning und Heizung aus.
Der Zugang zu einem Badezimmer mit Warmwasser muß vorgehalten werden.
Eine Verpflegung an Bord muß mindestens 3 nahrhafte Malzeiten pro Tag beinhalten, die in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.
Unseren Mitarbeitern muß die Möglichkeit zum Kauf von Getränken und Artikeln des täglichen Bedarfs gegeben werden
Rechnungslegung | Zahlungsverzug
Unsere Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug ergeben sich Verzugszinsen aus den Rechnungsbetrag, die wir ab Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang in Rechnung stellen. Die Höhe der Verzugszinsen ist in unsrer Preisliste festgelegt.
Genehmigungen | Lizenzen | Zertifikate
Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers sämtliche Lizenzen, Genehmigungen, Zertifikate o.ä. die für die Durchführung der Arbeiten durch unsere Mitarbeiter notwendig sind, bei den entsprechenden Behörden und Einrichtungen einzuholen.
Equipment
RMC bietet seine Arbeiten u.a. unter Zuhilfenahme spezialisierter Werkzeuge und Maschinen auf Grundlage unserer Preisliste an. Diese Werkzeuge, Maschinen, oder auch weitere Arbeitsmittel, werden nach Beendigung der Arbeiten von unseren Mitarbeitern wieder aus dem Arbeitsbereich entfernt. Transporte und weiterführende Kosten für diese Maschinen und Werkzeuge werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Sendungsdaten sind unverzüglich an RMC zu übermitteln.
Sollte der Rücktransport nicht innerhalb von 14 Tagen seitens des Kunden angezeigt werden, so wird das Equipment in Rechnung gestellt. Bei verspätetem Rückerhalt des unversehrten Equipments wird die Ausfallzeit in Rechnung gestellt. Beschädigtes oder fehlendes Equipment wird in Rechnung gestellt.
Die Maschinenmiete erfolgt pro Tag und ab Versanddatum bei RMC bis zum Tag des Rückerhalts bei RMC, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Verbrauchsmaterial, das während eines Auftrages anfällt, wird separat berechnet.
Solange keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die folgenden Services nicht Bestandteil unserer Leistungen sondern sind seitens des Kunden für unsere Mitarbeiter bereitzuhalten:
- Unterstützung beim Transport von Material und Equipment zum und vom Arbeitsort an Bord
- Stellung von Gerüsten
- Unterstützung bei der Reinigung des Arbeitsortes
- Vorhalten von Elektrizität, Pressluft für Sicherheitsausrüstung und Werkzeug sowie Licht
- Waschmöglichkeiten / WC für unsere Service Techniker
Höhere Gewalt und Verzögerungen
Falls RMC durch ein Ereignis höherer Gewalt daran gehindert wird, die vereinbarten Arbeiten innerhalb der vereinbarten Zeit auszuführen, wird RMC ab dem Ende des Ereignisses höherer Gewalt die erforderliche zusätzliche Zeit gewährt.
Als höhere Gewalt gelten unter anderem höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, allgemeine Störungen und erhebliche Verkehrsstörungen im internationalen Transport, schlechte Wetterbedingungen und andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.
Verzögert sich RMC mit der Ausführung der Arbeiten aus Gründen, die ganz oder teilweise auf den Kunden oder einen seiner Vertreter, Mitarbeiter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, so wird RMC nicht nur die erforderliche zusätzliche Zeit gewährt, sondern auch eine Entschädigung für die zusätzliche Kosten, die RMC möglicherweise durch eine solche Verzögerung verursacht wurden.
Mängel – und Produkthaftung
Wenn RMC erwähnt wird, sollte es inkl. definiert werden. Mitarbeiter, Subunternehmer, Sublieferanten und Agenten von RMC.
RMC gewährleistet eine gute und einwandfreie Ausführung der vom RMC-Team ausgeführten Arbeiten.
Die Haftung erlischt, wenn das Werk durch den Beauftragten der Klassifikationsgesellschaft begutachtet und abgenommen wurde oder der Auftraggeber das Werk abnimmt.
RMC haftet nicht für Verluste und/oder Schäden aufgrund der Unfähigkeit, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Für Personenschäden haftet der Verkäufer nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit des Verkäufers oder anderer, für die er verantwortlich ist, verursacht wurde.
Der Verkäufer haftet nicht für Sachschäden, die entstehen, während sich die Anlage im Besitz des Käufers befindet. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, von denen die Produkte des Käufers ein Teil sind.
Abgesehen von diesen Beschränkungen haftet der Verkäufer für Sachschäden unter den gleichen Voraussetzungen wie für Personenschäden.
Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden und indirekte Schäden.
Soweit dem Verkäufer eine Produkthaftung gegenüber Dritten entstehen könnte, stellt der Käufer den Verkäufer schadlos, soweit die Haftung des Verkäufers durch die drei vorstehenden Absätze beschränkt wurde.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen des Verkäufers gelten nicht, wenn sich der Verkäufer einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat.
Wird ein Schadensersatzanspruch im Sinne dieser Ziffer von einem Dritten gegen eine der Parteien geltend gemacht, so hat die spätere Partei die andere Partei hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Die festgelegte Haftung des Verkäufers übersteigt unter keinen Umständen den Betrag von mehr als DKK. 1.000.000 als Entschädigung für Schäden oder Verletzungen.
Haftung und Versicherung
Der Kunde hat RMC im Falle von Sachschäden oder Verletzungen oder Todesfällen von Mitarbeitern von RMC oder Dritten eine Entschädigung zu leisten und schadlos zu halten, wenn und soweit diese Verletzungen oder Todesfälle durch Fahrlässigkeit, direkt oder indirekt, seitens des Kunden verursacht wurden. Eine solche Fahrlässigkeit kann durch das Fehlen notwendiger Anweisungen bezüglich der vom Reparaturteam auszuführenden Arbeiten begründet sein.
Zum Schutz von RMC in den Fällen, in denen einer von ihnen für die Zahlung von Entschädigungen für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden kann und die oben genannte Entschädigung nicht zutrifft, wird die folgende Versicherung von RMC abgeschlossen:
- Allgemeine Haftpflichtversicherung zur Deckung der oben genannten Haftpflicht begrenzt auf einen Betrag von max. EUR. 3.000.000.
- Arbeitsunfall und Unfall.
RMC ist für alle seine Mitarbeiter versichert. Diese Versicherung deckt die Transportkosten in das Herkunftsland im Falle von Krankheit, Verletzung oder Tod. Diese Versicherung deckt auch die Kosten für Arztbehandlungen und Krankenhausaufenthalte ab. Es ist zu beachten, dass eine solche Versicherung die Kosten der Schiffsabweichung nicht abdeckt, die immer zu Lasten des Kunden gehen.
Die o.g. Bestimmungen gelten auch nach Vertragsbeendigung fort.
Mängelbehebung
Stellt RMC Servicetechniker und/oder Monteure für Demontage-/Montagearbeiten im Rahmen der Haftungspflichten für von RMC gelieferte Anlagen zur Verfügung, werden von RMC lediglich die Arbeitskosten für die Arbeiten übernommen.
Reise-, Wartezeit-, Reise-, Hotel- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten des Kunden und werden in Rechnung gestellt.
Verschiedenes
Sofern nicht anders angegeben, rechnet RMC bei der Festlegung der Anzahl der Reparaturkräfte für einen Auftrag mit einem effektiven Arbeitstag von 10 Stunden.
Arbeitszeiten über 10 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche, dürfen von unserem Reparaturteam nur nach Absprache mit dem Chefingenieur und dessen schriftlicher Genehmigung übernommen werden, – unterschriebene Arbeitszeitnachweise.
Wenn der Kunde einen oder mehrere unserer Reparaturteams länger als den im Voraus vereinbarten Zeitraum beauftragen möchte, sollte RMC vom Kunden darüber informiert werden.
Wir weisen darauf hin, dass unser Team an Bord eines Schiffes verpflichtet ist, RMC einmal pro Woche über die Position des Schiffes zu informieren und sich gleichzeitig zum Fortschritt der Arbeiten und sonstigen Gegebenheiten zu äußern.
Die Bezahlung von an Bord eines Schiffes gekauften Getränken etc. sollte möglichst vor Verlassen des Schiffes mit unserem Team beglichen werden.
Schiedverfahren und anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf eine Situation, die sich aus einer Vereinbarung ergibt, die diesen Bedingungen unterliegt, werden nach dänischem Recht in Kopenhagen beigelegt, wobei diese Stadt als Gerichtsstand angenommen wird. Die Streitigkeiten werden endgültig von einem Gericht oder Schiedsgericht entschieden, das aus drei Mitgliedern besteht, von denen jede Partei ein Mitglied ernennt. Vor Beginn des Verfahrens ernennen diese beiden Mitglieder den dritten Schiedsrichter zur Führung des Verfahrens als Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Können sich die Schiedsrichter nicht auf die Bestellung eines Vorsitzenden einigen, so wird die Sache vom Amtsgericht Kiel bestimmt.
Die von den Parteien zu wählenden Schiedsrichter werden innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag ernannt, an dem eine der Parteien der anderen Partei ihre Absicht mitgeteilt hat, das Schiedsgericht einzurichten. Versäumt es eine Partei, einen Schiedsrichter zu benennen, wird die Angelegenheit vom Amtsgericht Kiel bestimmt.
Im Übrigen gelten die Regeln des bestehenden deutschen Schiedsrechts.
Handelsregisternummer: HRB 18393 Kl
Jede Streitigkeit in Bezug auf einen Vertrag oder eine Rechnung rechtfertigt nicht, die Zahlung der ausgestellten Rechnung aufzuschieben.